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Das BMI-Männlein muss gehen

Sonntag, 16. Oktober 2011, 23:39 Uhr | Autor:

Im Interview: Bundesinnenminister Friedrich (CSU) – „Es gibt keine rechtliche Grauzone“” (faz.net)

Die Landesbehörden haben völlig zu Recht darauf hingewiesen, dass sie die Grenzen dessen, was rechtlich zulässig ist, nicht überschritten haben.

Landgericht: LKA Bayern setzt rechtswidrig Screenshot-Trojaner ein” (ijure.org)

Alle dreißig Sekunden, so Rechtsanwalt Schladt, hat die staatliche Überwachungs-Software ein Bildschirmfoto des Browser-Inhalts geschossen und die Screenshots heimlich über das Internet an die Ermittlungsbehörden übertragen – zu Unrecht, wie jetzt das Landgericht Landshut festgestellt hat

Die Anordnung, auf deren Grundlage der Trojaner installiert wurde:
http://ijure.org/wp/wp-content/uploads/2011/01/AG_Landhut_Anordnung-TKUe.pdf

Unzulässig sind die Durchsuchung eines Computers nach bestimmten auf diesem gespeicherten Daten sowie das Kopieren und Übertragen von Daten von einem Computer, die nicht die Telekommunikation des Beschuldigten über das Internet mittels Voice-over-IP betreffen. Auch das Abhören von Gesprächen, die außerhalb eines Telekommunikationsvorgangs im Sinne des § 100 a StPO erfolgen, ist unzulässig.

Der Beschluss, der den Rechtsbruch feststellt:
http://ijure.org/wp/wp-content/uploads/2011/01/LG_Landshut_4_Qs_346-10.pdf

Es wird festgestellt, dass der Vollzug des Beschlusses des Amtsgerichts Landshut vom 02.04.2009 rechtswidrig war, soweit grafische Bildschirminhalte (Screenshots) kopiert und gespeichert wurden.



Was versteht das Männlein im Bundesinnenministerium daran nicht?

Die Überwachung von Voice-over-IP war erlaubt, aber alle 30 Sekunden einen Screenshot nachhause senden, definitiv nicht! Um dies zu verstehen muss man kein Jurist sein. Das Männlein ist aber Jurist, inkl. zweites juristisches Staatsexamen und Promotion an der Universität Augsburg zum Dr. jur. Ich glaube GuttenPlag sollte sich mal seine Arbeit genau ansehen. Wer einfache, leicht verständliche Sätze nicht kapiert, der kann unmöglich Jurist sein.

Das Männlein ist schlimmer und dümmer als Kanther, Schily und Schäuble zusammen. Das Männlein gehört gefeuert, mit Schimpf und Schande vom Hof getrieben, und dies ohne üppige Pensionsansprüche!

Kein Bundesinnenministers vor ihm, hat das Amt so unwürdig bekleidet wie er.

BMI-Männlein bitte geh, du bist einfach nur unerträglich.

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XSS-Erpressung?

Mittwoch, 6. Juli 2011, 23:03 Uhr | Autor:

Bahn.de: XSS-Sicherheitslücke” (netzpolitik.org)

Ich habe überlegt, ob ich mich mit dieser Lücke an die Öffentlichkeit oder an eine Exploitbörse wenden solle, allerdings möchte ich erstmal ihnen die Chance geben sie dazu zu äußern und die nötigen Maßnahmen einzuleiten.
(…)
Ich würde Sie darum bitten mir bis zum 6.7. mitzuteilen, wie Sie dieses Problem lösen wollen. Weiterhin würde ich mich über eine kleine Anerkennung z.B. einen Gutschein der Deutschen Bahn freuen.

Leute gibt es… un-glaub-lich!

Wenn die Bahn hier die große juristische Keule rausholt, würde ich mich nicht wundern.

  • Jemanden auf eine Lücke hinweisen: ok
  • Mit der Veröffentlichung drohen: grenzwertig
  • Mit dem Verkauf in einer “Exploitbörse” drohen: absolutes No Go
  • Ein Ultimatum setzen: keine gute Idee
  • Auf eine “Anerkennung”, inkl. dem Wink mit dem Zaunpfahl der vorherigen Punkte, “freuen”: ganz dumme Idee

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