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0zapftis: Quellcode ist was für Weicheier

Samstag, 22. Oktober 2011, 14:32 Uhr | Autor:

Mediathek : Plenarsitzungen
132. Sitzung vom 19.10.2011
Schröder, Dr. Ole, PSts
2. BMI Frage 43
http://dbtg.tv/vid/17/132/5/1 (Kurzlink zu www.bundestag.de)

Deutscher Bundestag
Stenografischer Bericht 132. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 19. Oktober 2011
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btp/17/17132.pdf


Nur eine kleine Passage aus dem PDF:

Burkhard Lischka (SPD):
Herr Staatssekretär, wie bewerten Sie denn die Aussage eines Beamten Ihres Hauses heute Morgen im Rechtsausschuss, dass ohne Kenntnis des Quellcodes keine komplette Prüfung der Software möglich sei und vor allen Dingen keine Aussage darüber möglich sei, ob in der Software weitere Funktionen vorhanden sind, die nicht aktiviert wurden, oder ob solche Funktionen fehlen?

Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern:
Diese Aussage – ich war ja heute, anders als Sie, im Innenausschuss dabei – ist so nicht gemacht worden. Das BKA hat klargestellt, dass selbstverständlich das BKA volle Kontrolle über die Anwendung der Software hat und deshalb das Ganze rechtmäßig abläuft.

Noch einmal: Das Ganze wird auch über eine revisionssichere Protokollierung festgehalten, damit im Nachhinein überprüft werden kann, ob unter Umständen etwas eingesetzt wurde, was vom Richter nicht angeordnet worden war.

Anwesend zu sein reicht aber offensichtlich nicht aus — zuhören und verstehen wäre auch ganz hilfreich.

Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Herr Staatssekretär, ich muss Ihnen vorhalten, dass genau das, was Sie jetzt bestreiten, uns der Vertreter Ihres Hauses im Rechtsausschuss gesagt hat: Erstens. Wir haben keinen Quellcode. Zweitens. Ohne den Quellcode ist eine vollständige Kontrolle nicht möglich.

Ich halte es, ehrlich gesagt, auch für putzig, dass Sie uns hier erklären, das Bundesinnenministerium und die Bundesbehörden könnten diese Trojaner vollständig prüfen; denn der Chaos Computer Club habe es ohne Quellcode auch gekonnt. Das ist eine Antwort mit Chuzpe, aber so kann man, finde ich, Abgeordnete nicht abspeisen. Der Chaos Computer Club hat ja selbst geschrieben, dass er nur eine oberflächliche Prüfung durchführen kann. Dass er dabei so viel herausgefunden hat – so hat er geschrieben –, ist nur deswegen möglich gewesen, weil dieser Trojaner so miserabel gebaut worden ist.

Deswegen in allem Ernst meine Frage an Sie: Halten Sie es für richtig, rechtsstaatlich und möglich, dass staatliche Behörden auf Bundesebene einer privaten Firma gegen Geld den Auftrag erteilen, eine solche Software zu entwickeln, sich aber damit begnügen, dass sie von der Firma keinen Quellcode bekommen und damit eine vollständige Prüfung aller möglicherweise versteckten Funktionalitäten gar nicht vornehmen können?

Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern:
Entscheidend ist, welche Software im konkreten Fall angewendet wird. Das ist der rechtsstaatliche Maßstab. Das wird durch eine revisionssichere Protokollierung sichergestellt.
(Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das Verfassungsgericht sieht das ganz anders!)
Wenn der Richter anordnet, dass nur die entsprechende Telekommunikation überwacht werden darf, dann darf auch nur dieses Mittel angewendet werden, und das wird durch die revisionssichere Protokollierung sichergestellt.

Sie unterstellen hier den Beamten, dass sie rechtswidrig gehandelt haben, und Sie tun das, ohne dass Sie dafür Anhaltspunkte haben. Das ist nicht in Ordnung.


Keiner der Parlamentarier hat unterstellt, dass die Beamten die den Trojaner eingesetzt haben, vorsätzlich etwas rechtswidriges getan haben. Es wurde nur versucht auch dem Dämlichsten klarzumachen, dass man nur mit Kenntnis des Quellcodes feststellen kann, was eine Software macht.

Mehrfach wurde von Parlamentariern nachgefragt, ob der Quellcode von Staatstrojanern vorliegt und mehrfach meinte der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, Dr. Ole Schröder, dass es nicht nötig sei diesen zu kennen, da man ja die “revisionssichere Protokollierung” hätte, die besagt welche Software eingesetzt wird (allerdings ohne zu wissen was sie kann). Hier weiß der Herr Staatssekretär natürlich sehr viel mehr, als Beamte (des BMI, BKA oder BSI) die im Rechtsausschuss behaupten “dass ohne Kenntnis des Quellcodes keine komplette Prüfung der Software möglich sei”.

Das BKA und die LKAs beschäftigen so kompetente Reengineerer (das BSI hat jegliche Tätigkeiten im Bereich Staatstrojaner abgelehnt), dass die am Binärcode sofort sehen können, welche 0 und welche 1 was macht. Die Bugs in dem Staatstrojaner die der CCC seziert hat, wurden dabei wohl einfach übersehen — dies kann jeder 0 mal passieren. ;O)

Die Dummheit muss offensichtlich sehr fortgeschritten sein, um das Amt eines Staatssekretärs bekleiden zu können. Ein Hirn wäre da nur hinderlich, wenn wieder und wieder der Schwachsinn repetiert wird, welcher der Dienstherr gerne verbreitet haben möchte.


Einerseits halte ich Politiker (ab einer höheren Position) generell für korrumpiert, weil, wer an wichtigen Schaltstellen der Macht angelangt ist, hat dafür seine Seele verkauft, ist Kompromisse eingegangen, die ein moralisch einwandfreier Charakter nicht in Betracht zieht, aber andererseits hege ich doch auch eine gewisse Bewunderung, wenn ich sehe wie schwer es ist, ehrlich gegen Dummheit, Lüge und Vetternwirtschaft unter den Kollegen vorzugehen.


Update: 17:28 Uhr

Der Link zu der Auflistung zu den Videos aus der Mediathek des Bundestages zur Fragestunde:
http://forum.gleitz.info/showthread.php?25965-Artikel-zu-allgemeinen-Themen/page167

Thema: Politik, Sicherheit | 2 Kommentare

Das BMI-Männlein muss gehen

Sonntag, 16. Oktober 2011, 23:39 Uhr | Autor:

Im Interview: Bundesinnenminister Friedrich (CSU) – „Es gibt keine rechtliche Grauzone“” (faz.net)

Die Landesbehörden haben völlig zu Recht darauf hingewiesen, dass sie die Grenzen dessen, was rechtlich zulässig ist, nicht überschritten haben.

Landgericht: LKA Bayern setzt rechtswidrig Screenshot-Trojaner ein” (ijure.org)

Alle dreißig Sekunden, so Rechtsanwalt Schladt, hat die staatliche Überwachungs-Software ein Bildschirmfoto des Browser-Inhalts geschossen und die Screenshots heimlich über das Internet an die Ermittlungsbehörden übertragen – zu Unrecht, wie jetzt das Landgericht Landshut festgestellt hat

Die Anordnung, auf deren Grundlage der Trojaner installiert wurde:
http://ijure.org/wp/wp-content/uploads/2011/01/AG_Landhut_Anordnung-TKUe.pdf

Unzulässig sind die Durchsuchung eines Computers nach bestimmten auf diesem gespeicherten Daten sowie das Kopieren und Übertragen von Daten von einem Computer, die nicht die Telekommunikation des Beschuldigten über das Internet mittels Voice-over-IP betreffen. Auch das Abhören von Gesprächen, die außerhalb eines Telekommunikationsvorgangs im Sinne des § 100 a StPO erfolgen, ist unzulässig.

Der Beschluss, der den Rechtsbruch feststellt:
http://ijure.org/wp/wp-content/uploads/2011/01/LG_Landshut_4_Qs_346-10.pdf

Es wird festgestellt, dass der Vollzug des Beschlusses des Amtsgerichts Landshut vom 02.04.2009 rechtswidrig war, soweit grafische Bildschirminhalte (Screenshots) kopiert und gespeichert wurden.



Was versteht das Männlein im Bundesinnenministerium daran nicht?

Die Überwachung von Voice-over-IP war erlaubt, aber alle 30 Sekunden einen Screenshot nachhause senden, definitiv nicht! Um dies zu verstehen muss man kein Jurist sein. Das Männlein ist aber Jurist, inkl. zweites juristisches Staatsexamen und Promotion an der Universität Augsburg zum Dr. jur. Ich glaube GuttenPlag sollte sich mal seine Arbeit genau ansehen. Wer einfache, leicht verständliche Sätze nicht kapiert, der kann unmöglich Jurist sein.

Das Männlein ist schlimmer und dümmer als Kanther, Schily und Schäuble zusammen. Das Männlein gehört gefeuert, mit Schimpf und Schande vom Hof getrieben, und dies ohne üppige Pensionsansprüche!

Kein Bundesinnenministers vor ihm, hat das Amt so unwürdig bekleidet wie er.

BMI-Männlein bitte geh, du bist einfach nur unerträglich.

Thema: Politik, so Leute | Kommentare geschlossen