Doppelmoral der Bloggosphäre

Freitag, 30. Oktober 2009, 10:28 Uhr |  Autor: ich

Geschäftsmodell für Journalisten: Blogger abmahnen” (netzpolitik.org)

Er zitierte einige Passagen aus dem Text, setzt korrekt einen Link, kennzeichnete korrekt das Zitat und empfahl seinen Lesern, den ganzen Artikel bei Zeit Online weiter zu lesen

Journalistin lässt Blog abmahnen, fordert 1.200 Euro Schadensersatz für Textzitate” (spreeblick.com)

Um zu unterstreichen, was ihm an der Kolumne gefiel, zitierte Philipp drei Absätze aus dem Artikel von Frau Schweitzer.



Hierum geht es: “Obama of Nine” (nomnomnom.de)

29 Worte aus eigenem Kopf, zu
256 Worte fremder Inhalt…

Dies war kein Zitat!


Wenn allerdings ein Herr Diekmann etwas ähnliches tut…
Return to Sender” (kaidiekmann.de)

Deshalb druckten wir in der Zeitung einen längeren Auszug und stellten den ganzen Text ungekürzt ins Internet – selbstverständlich mit ausführlicher Quellenangabe (…).

(Und dem Hinweis wo man das Heft abonnieren kann, inkl URL zur Website. Und angeblich hat die BILD auch nachgefragt ob sie es nachdrucken dürfen, ob man dies glauben kann, wird evtl. ein Gericht befinden.)

Dann ist er natürlich der Bösewicht – er gehört auch nicht zur Bloggosphäre.


Ich lese weder die BILD, noch würde ich einen toten Fisch beleidigen und ihn darin einwickeln, aber trotzdem versuche ich objektiv zu sein.


Und die Journalistin mit Geschäftsmodell ist gar nicht so böse wie man es wohl gerne hätte, nachzulesen in ihrem Kommentar zu dem “internationalen Skandal”: “Empire Strikes Back” (blogs.taz.de)


Update: 17:05 Uhr

Nun wird’s peinlich und lächerlich…
A New Hope” (blogs.taz.de)


Update: 31.10.2009 – 10:17 Uhr

Diese Journalistin ist noch steigerungsfähig: “All Good Things…” (blogs.taz.de)

Ihre letzten beiden Blogeinträge sind… mir fehlen die unjustiziablen Worte. :O)

Sie hat sich die Merkbefreiung redlich verdient. Auch schön zu sehen, wie man sich innerhalb von Stunden jeglicher Reputation entledigen kann, indem man seine Bildungsferne dokumentiert.

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Thema: Bloggosphäre

Kommentare und Pings sind geschlossen.

4 Kommentare

  1. So ganz eindeutig ist die Rechtslage nicht. Wenn man nomnomnom.de als Gesamtwerk betrachtet, in daß neben Bildern und Videoclips auch digitale Zeitungsausschnitte eingeklebt werden, kann man die inkriminierten 1700 Zeichen durchaus als legitimes Zitat betrachten.

  2. Kennst du Spamblogs, in denen nur ein Zitat gebracht wird um darin einen Link zu setzen? Die SEOs nennen es auch “Linkbuilding”. So einen Blog kann man wohl auch nicht als “Gesamtwerk” betrachten. Wobei ich jetzt nicht sage, dass nomnomnom ein Spamblog ist, aber “Gesamtwerk” betrachten… naja, ich weiß nicht.

    An dieser Geschichte stört mich, die unkritische Haltung der bekannten Blogger. Immer wenn ein Blogger Ärger bekommt, egal ob zu Recht oder nicht, stellt sich alles auf die Seite des “Opfers”, welches nur der Blogger sein kann.

    Eigene Schöpfungshöhe usw. ich weiß ich weiß, kann man so oder so sehen. Auch 227/1685 Zeichen sieht für mich nicht nach einem legitimen Zitat aus, unabhängig von der Rechtslage.

    Ich bin kein Jurist, aber mein Rechtsempfinden sagt mir, wenn das was ich zitiert habe um ein vielfaches umfangreicher ist, als mein selber geschriebenes dazu, dann darf ich mich nicht wundern, wenn der Urheber des Zitates sich beschwert.

    Noch etwas zu dieser Journalistin im Update.

  3. Spamblogs kenne ich nicht. Wohl aber verstehe ich die geradezu allergische Reaktion von Bloggern auf Abmahnungen. Mir scheint die Abmahnungen sind in den wenigsten Fällen rechtens und in den anderen zumindest ethisch grenzwertig. Den Rechtsweg kann man als normalverdienende Privatperson nicht beschreiten ohne seine Existenz zu gefährden. Jens Weinrich ist da ein anschauliches Beispiel.

    Meine Argumentation des Gesamtwerks mag ins Leere führen oder auch nicht. Sie ist mir eigentlich nur eingefallen, weil viele damit argumentieren, daß drei Absätze völlig eindeutig zu viel sind, um als Zitat erlaubt zu sein. Nur so absolut eindeutig ist das eben nicht geregelt. Ich bin mir sicher, kein Jurist würde sich trauen vorherzusagen wie der Fall ausginge, wenn ein Gericht ihn verhandelte.

    Zugegeben: Nach der ganz großen Eigenleistung sieht nomnomnom auf den ersten Blick nicht aus. Aber vielleicht stellt es sich am Ende als Kunst oder wissenschaftliches Experiment heraus.

  4. @fellow passenger:

    “Den Rechtsweg kann man als normalverdienende Privatperson nicht beschreiten ohne seine Existenz zu gefährden. Jens Weinrich ist da ein anschauliches Beispiel.”

    Ich meine nein. Auch Journalisten sind so betrachtet “nur” Privatpersonen. Bei denen ist die Sache mittlerweile nur deutlich besser organisiert. Da überlegen sich dann die ach so Klagefreudigen, ob sie überhaupt Klage erheben…