Jeder ist (mindestens) verdächtig

Dienstag, 30. Juni 2009, 12:00 Uhr |  Autor:

Die Leimruten des BKA im Netz” (zeit.de)

Das BKA hat über mehrere Jahre hinweg (seit 2001) die Zugriffe auf die Fahndungsaufrufe auf der eigenen Website überwacht, also die IP-Adressen in den Logfiles realen Personen zugeordnet, aber dies angeblich “nicht ohne rechtlichen Background” – was auch immer dies bedeutet.

Wie darf ich mir dies vorstellen?

Jeder DSL-Kunde bekommt i.d.R. jeden Tag (Zwangstrennung nach max. 24 Stunden) eine neue IP-Adresse von seinem Provider zugewiesen. Meist besitzen nur Firmen, Unis, etc. eine feste IP-Adresse.

Wenn man also feststellen möchte ob von einem bestimmten DSL-Anschluss aus, auffällig häufig auf eine Seite zugegriffen wird, so muß man an 7 Tagen in der Woche, jeder aufgezeichneten IP-Adresse die Kundendaten des jeweiligen DSL-Kunden zuordnen.

Da muß das BKA dann wohl einen direkten Zugang zu den Datenbanken der DSL-Provider haben, denn ich glaube kaum, dass da für jede einzelne IP-Adresse eine richterliche Genemigung eingeholt wurde.

Also reicht schon ein vager Verdacht aus, um Opfer der Rasterfahndung zu werden. In Zukunft muß man dann wohl ständig seine Unschuld beweisen müssen oder lieber doch Proxy, alternative DNS, VPN, etc. nutzen!

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Thema: Politik, Sicherheit

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