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KiPo-Sperre: 20% oder gleich alle sind verdächtig

Sonntag, 26. April 2009, 18:49 Uhr | Autor: ich

Jeder der einen anderen DNS-Server in seinem Betriebssystem einstellen kann ist ein “Schwer-Pädokrimineller“?!

Das ganze Radiointerview gibt es hier: “Kopf der Woche – am Freitag, 24.04.2009, 18:10 Uhr – Ursula von der Leyen” (radioeins.de)




Kinderporno-Sperren: Regierung erwägt Echtzeitüberwachung der Stoppschild-Zugriffe” (heise.de *)

Staudigl bestätigte in diesem Kontext, dass jeder Nutzer mit Strafverfolgung rechnen muss, wenn er dabei beobachtet wird, eine geblockte Webseite abzurufen: Ein “aufgrund der Umleitung zur Stoppseite erfolgloser Versuch, eine Internetseite mit kinderpornographischem Material aufzurufen, erfüllt die Voraussetzungen dieses Straftatbestands und begründet daher den für strafrechtliche Ermittlungen notwendigen Anfangsverdacht”. Die Unschuldsvermutung gelte aber weiterhin, denn “den Nachweis des Vorsatzes müssen selbstverständlich die Strafverfolgungsbehörden führen”.

Wenn das Surfverhalten beobachten werden soll, um jemanden zu einem Verdächtigen machen zu können, muß man ständig die aktuelle IP-Adresse des Surfers kennen. Da die meisten jeden Tag eine andere IP-Adresse von ihrem DSL-Zugangsprovider bekommen…




Folgende Daten wurden soeben an das BKA weitergegeben:” (kinderpornos.info)

Laut Gesetzesentwurf müssen SIE jetzt beweisen, dass Sie hier nicht nach Kinderpornographie gesucht haben!
(…)
Mir ist per Mail mitgeteilt worden, dass es wohl bereits manipulierte Webseiten gibt, die per persistentem XSS auf meine Seite verweise bzw Sie z.B. iFrame nachladen.

Nette Aktion und wie man sieht wird schon dies gerne in unsichere WebSites eingebaut. Wenn die ersten Domains der Zensurliste bekannt sind (oder eine Stopp-Seite), wird sich das BKA kaum noch vor Verdächtigen retten können und die leyenhafte Frau wird die zigtausenden Zugriffe, die angeblich blockiert wurden, sehr gerne als Erfolg der Sperren verbreiten.



ich kann Ihre Argumentation nicht nachvollziehen. Wenn Ihre Behauptung stimmt, dass die geplanten Internet-Filter mit geringem Aufwand zu umgehen sind, dann wäre die These, damit würden Freiheitsrechte eingeschränkt, absurd.

Quelle: abgeordnetenwatch.de

Die gleiche MdB, Kerstin Griese, sagte im Bundestag am 26. März, in der 214. Sitzung (bundestag.de, PDF, ab Seite 73):

Deshalb brauchen wir ein Gesamtkonzept: (…) zur gesellschaftlichen Ächtung der Täter.

Ich glaube kaum das ein Pädophiler in unserer Gesellschaft mit Achtung behandelt wird.

Wir müssen die Kinder stark machen, damit sie in der Welt zurechtkommen und lernen, Nein zu sagen.

Dies muß für jedes Missbrauchsopfer wie Hohn klingen… “Hättest du mal NEIN gesagt, dann wäre das nicht passiert.”

Um es noch einmal zu sagen: Wenn auf deutschen Servern Kinderpornografie liegt, werden diese sofort abgeschaltet, denn es ist strafbar.

Dazu nur ein Hinweis: “Wo stehen die Server die in Europa blockiert werden?

Das Protokoll der 214. Sitzung (Seite 58 bis 75) ist sehr lesenswert… ;O) Im Bundestag geht es genau so zu wie in jedem Forum/Blog, wo sich Gegner und Befürworter der Sperren fetzen – viel Unwissenheit und Hirnabschaltungen.




Auch bei mir findet man nun eine Stopp-Seite, nicht weil ich glaube das ich zensurwürdige Inhalte verbreite, sondern einfach nur weil ich hoffe das mehr User sich über das Thema informieren. Es wäre natürlich schön wenn auch bekanntere Seiten an dieser oder ähnlichen Aktionen teilnehmen würden, in der Hoffnung das mehr nachgedacht wird, was uns die leyenhafte Frau da in das deutsche Internet implantiert.
stopp-seite.de – Gegen die geplante Geheimzensur des WWW durch BKA und andere” (stopp-seite.de)




* Ich wollte Heise, in meinem Blog, zwar nicht mehr als Quelle nennen, da dort zu oft Nonsens verbreitet wird, aber in diesem Fall hat Heise selber nachgefragt, weswegen es keine andere glaubwürdige Quelle gibt.

Thema: Internet, Politik | Kommentare geschlossen

Internetsperrgesetz wird aufgebohrt

Dienstag, 21. April 2009, 19:36 Uhr | Autor: ich

Zum Gesetzentwurf: »Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen« (blog.odem.org)

(2) (…) die Kinderpornographie nach § 184b des Strafgesetzbuchs enthalten oder deren Zweck darin besteht, auf derartige Telemedienangebote zu verweisen (…)
(5) Die Diensteanbieter dürfen, (…), personenbezogene Daten erheben und verwenden. Diese Daten dürfen für Zwecke der Verfolgung von Straftaten nach § 184b des Strafgesetzbuchs den zuständigen Stellen auf deren Anordnung übermittelt werden.

Der Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), Thilo Weichert: “Kein Mitloggen von Nutzerzugriffen” (datenschutzzentrum.de)

Allein der Umstand, dass eine Internetadresse angeklickt wird, wird zum Ermittlungsansatz wegen Kinderpornografie genommen. Damit würde sich jeder Internetnutzer schon der Gefahr einer Strafverfolgung aussetzen, wenn er eine ihm noch nicht bekannte Adresse aufruft, da er nicht wissen kann, ob diese Adresse selbst gelistet ist oder ob diese auf eine gelistete Adresse automatisch weiterleitet.

Wenn ich das richtig verstehe, dann reicht es in Zukunft aus, einen Link anzuklicken und schon könnte man sich eine Hausdurchsuchung live anschauen. Wirklich selber klicken muß man aber nicht, ein 0 mal 0 Pixel großes Iframe geht ja auch.

Und, alleine schon ein Link zu gelisteten WebSites, könnte dazu führen das eine bisher nicht gelistete Domain ebenfalls auf der BKA-Zensurliste erscheint. Dies eröffnet ungeahnte Möglichkeiten…

Ich hoffe doch dass das BKA dann auch wirklich gesetzestreu handelt. Dann kann man endlich mal etwas sinnvolles mit SQL-Injection und Co. anstellen… Viele, wenn nicht gar alle, WebSites der Parteien und der Politiker haben Sicherheitslücken… ;O)

Auf zum partei- und politikerlosen Internet in Deutschland!


Die Zenzuris vom BKA werden in Zukunft viel Arbeit haben. Sie werden jeden Tag hunderte von WebSites prüfen müssen, die ungerechtfertigt auf der Liste geführt werden und dies nur weil Spassvögel etwas an den Inhalten rumgefingert haben. Wenn die einzelnen URLs der Stoppseite bekannt sind, dann werden sie auch dort tausende von Zugriffen jeden Tag verzeichnen, ohne dass jemand von einer gelisteten Seite weitergeleitet wurde. Und, die Liste der IP-Adressen, von nun verdächtigen Usern, die angeblich auf einer gelisteten Seite waren, wird dermaßen anschwellen, das die BKAler kaum noch echte Zugriffe von gefaketen unterscheiden können.

Die Schwachköpfe hauen sich, mit dem Datentsunami der da auf sie zukommt, selber die Rübe runter.

Das wirklich traurige an dem Schwachsinn ist, das die echten Täter dabei sehr leicht abtauchen können und weiterhin tun und lassen können was sie wollen.


Irgendwie glaube ich aber noch nicht dass das Gesetz in der jetzigen Form Bestand haben wird. Ich bin kein Jurist, aber mir scheint es doch sehr unausgegoren und mit Schwächen die vor keinem Gericht Stand halten können. Klagen vor den höchsten Gerichten werden ganz sicher folgen.

Sollte ich mich irren und der Unsinn wird Gesetz und auch Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht bleiben erfolglos, so hat man als User noch immer die Möglichkeit technisch dafür zu sorgen, nicht erfasst zu werden. Wirklich problematisch wird es allerdings für die WebSite-Betreiber, die ungerechtfertigt auf der BKA-Zensurliste geführt werden, die werden es schwer haben a., von der Liste entfernt zu werden und b., nicht wieder auf der Liste zu erscheinen, denn es gab ja schon mal einen Verdacht…

Thema: Internet, Politik | Kommentare geschlossen