Internetsperrgesetz wird aufgebohrt
Dienstag, 21. April 2009, 19:36 Uhr | Autor: ich
Zum Gesetzentwurf: »Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen« (blog.odem.org)
(2) (…) die Kinderpornographie nach § 184b des Strafgesetzbuchs enthalten oder deren Zweck darin besteht, auf derartige Telemedienangebote zu verweisen (…)
(5) Die Diensteanbieter dürfen, (…), personenbezogene Daten erheben und verwenden. Diese Daten dürfen für Zwecke der Verfolgung von Straftaten nach § 184b des Strafgesetzbuchs den zuständigen Stellen auf deren Anordnung übermittelt werden.
Der Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), Thilo Weichert: “Kein Mitloggen von Nutzerzugriffen” (datenschutzzentrum.de)
Allein der Umstand, dass eine Internetadresse angeklickt wird, wird zum Ermittlungsansatz wegen Kinderpornografie genommen. Damit würde sich jeder Internetnutzer schon der Gefahr einer Strafverfolgung aussetzen, wenn er eine ihm noch nicht bekannte Adresse aufruft, da er nicht wissen kann, ob diese Adresse selbst gelistet ist oder ob diese auf eine gelistete Adresse automatisch weiterleitet.
Wenn ich das richtig verstehe, dann reicht es in Zukunft aus, einen Link anzuklicken und schon könnte man sich eine Hausdurchsuchung live anschauen. Wirklich selber klicken muß man aber nicht, ein 0 mal 0 Pixel großes Iframe geht ja auch.
Und, alleine schon ein Link zu gelisteten WebSites, könnte dazu führen das eine bisher nicht gelistete Domain ebenfalls auf der BKA-Zensurliste erscheint. Dies eröffnet ungeahnte Möglichkeiten…
Ich hoffe doch dass das BKA dann auch wirklich gesetzestreu handelt. Dann kann man endlich mal etwas sinnvolles mit SQL-Injection und Co. anstellen… Viele, wenn nicht gar alle, WebSites der Parteien und der Politiker haben Sicherheitslücken… ;O)
Auf zum partei- und politikerlosen Internet in Deutschland!
Die Zenzuris vom BKA werden in Zukunft viel Arbeit haben. Sie werden jeden Tag hunderte von WebSites prüfen müssen, die ungerechtfertigt auf der Liste geführt werden und dies nur weil Spassvögel etwas an den Inhalten rumgefingert haben. Wenn die einzelnen URLs der Stoppseite bekannt sind, dann werden sie auch dort tausende von Zugriffen jeden Tag verzeichnen, ohne dass jemand von einer gelisteten Seite weitergeleitet wurde. Und, die Liste der IP-Adressen, von nun verdächtigen Usern, die angeblich auf einer gelisteten Seite waren, wird dermaßen anschwellen, das die BKAler kaum noch echte Zugriffe von gefaketen unterscheiden können.
Die Schwachköpfe hauen sich, mit dem Datentsunami der da auf sie zukommt, selber die Rübe runter.
Das wirklich traurige an dem Schwachsinn ist, das die echten Täter dabei sehr leicht abtauchen können und weiterhin tun und lassen können was sie wollen.
Irgendwie glaube ich aber noch nicht dass das Gesetz in der jetzigen Form Bestand haben wird. Ich bin kein Jurist, aber mir scheint es doch sehr unausgegoren und mit Schwächen die vor keinem Gericht Stand halten können. Klagen vor den höchsten Gerichten werden ganz sicher folgen.
Sollte ich mich irren und der Unsinn wird Gesetz und auch Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht bleiben erfolglos, so hat man als User noch immer die Möglichkeit technisch dafür zu sorgen, nicht erfasst zu werden. Wirklich problematisch wird es allerdings für die WebSite-Betreiber, die ungerechtfertigt auf der BKA-Zensurliste geführt werden, die werden es schwer haben a., von der Liste entfernt zu werden und b., nicht wieder auf der Liste zu erscheinen, denn es gab ja schon mal einen Verdacht…






