Tauss: “Ich habe Mist gebaut.”

Donnerstag, 12. März 2009, 9:15 Uhr |  Autor:

Ja: Ich habe Mist gebaut. Ich habe mich – eventuell unter Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften – in einen stinkenden Schweinestall begeben, um ihn auszumisten. Mir ist klar, wenn ich da wieder herauskomme, bleibt an mir mehr als nur Geruch hängen.

Stellungnahme des Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss zu den Ermittlungen der
Staatsanwaltschaft Karlsruhe vor der Presse am 11.3.2009
” (tauss.de / PDF)

Am Donnerstag wurde ich unmittelbar vor Beginn einer Sitzung, die ausgerechnet den Kampf gegen Kinderpornographie zum Inhalt hatte, von einem Kollegen in „ernster Angelegenheit“ vor die Tür gebeten. Dort standen Vertreter der Staatsanwaltschaft und der Karlsruher Polizei, die mich in einen Raum begleiteten, in dem sich bereits weitere Personen, darunter Polizisten und Mitarbeiter der Bundestagsverwaltung befanden. In diesem Umfeld begann eine erste „Befragung“. Vor mehr als einem Dutzend mir Großteils unbekannten Menschen, wurde ich mit dem Vorwurf des Besitzes von Kinderpornographie konfrontiert. Zur selben Zeit befanden sich bereits offensichtlich vollständig informierte Kamerateams und Journalisten an den Eingängen unseres Bürogebäudes.

Ich schildere dies so ausführlich, weil ich jetzt zum vermutlich einzigen etwas heiteren Punkt dieses Pressegesprächs komme. Zu dieser von mir geschilderten Situation erklärte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Karlsruhe, Oberstaatsanwalt Rüdiger Rehring, nach Presseberichten wie folgt: „Wir haben uns im Vorfeld die Köpfe zerbrochen, wie wir möglichst unauffällig Kontakt zu Herrn Tauss aufnehmen. Wir sind so zurückhaltend wie möglich vorgegangen.“

Auf 8 Seiten schildert Herr Tauss wie er zu dem Material gekommen ist, aber leider nicht warum er es behalten hat und leider auch nicht, warum er den Ermittlungsbehörden keine Hinweise zu seinen Recherchen und zu “Sascha (…) der mich nun belastet” gegeben hat.

Über meine Erkenntnisse berichtete ich in der Folge immer wieder im politischen und öffentlichen Raum im Detail und aller Ausführlichkeit. Denn ich habe dabei in der Überzeugung gehandelt, als zuständiger Fachpolitiker im Bundestag zu solchen Recherchen berechtigt gewesen zu sein und mich dabei auch im Rahmen des nach § 184 b Absatz 5 StGB Erlaubten verhalten zu haben.

(5) Die Absätze 2 und 4 gelten nicht für Handlungen, die ausschließlich der Erfüllung rechtmäßiger dienstlicher oder beruflicher Pflichten dienen.

Quelle: gesetze-im-internet.de

Als “Lebensversicherungskaufmann” (Biographie / bundestag.de) hätte Herr Tauss sich evtl. vorher juristischen Rat einholen sollen. Ich kann mir nicht vorstellen das der Besitz von KiPo zu den dienstlichen oder beruflichen Pflichten eines Bundestagsabgeordneten zählt.

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Thema: Politik

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5 Kommentare

  1. Hast du den Artikel wirklich komplett gelesen? Wenn ich da nicht was falsch verstanden habe, dann schildert er meiner Meinung nach sehr wohl, warum er das Material behalten hat und warum er den Ermittlungsbehörden keine Hinweise zu seinen Recherchen gegeben hat. Oder habe ich da nur was falsch verstanden?

  2. Du meinst folgendes?

    Es gibt heute nach meiner Erfahrung nur noch geschlossene Benutzergruppen und eine entsprechende Vorsicht. Sie kommen dem überhaupt auch nur nahe, wenn Sie szenetypisch auftreten und selbst „Material“, sozusagen als Eintrittskarte, anzubieten haben. „Ich schicke Dir und Du schickst mir – so sind wir beide „abgesichert“. Das begründet, warum ich das wenige selbst erhaltene kinderpornographische Material aufbewahrt habe.

    Aber…

    Ich habe die gesamte Recherche, die ich ungefähr ein Jahr intensiv geführt habe, daher zwar als erkenntnisreich aber zumindest insoweit als unergiebig bewertet, das erhaltene Material in einen Koffer verpackt und in meiner Dienstwohnung weggeräumt und danach keine weiteren Recherchen mehr in diesem Bereich gestartet.

    Dies kann ich nicht als Erklärung ernst nehmen. Spätestens nachdem er seine Recherchen beendete, hätte er das Material den Ermittlungsbehörden übergeben müssen oder aus Angst vor Repressalien, wie beim erwähnten Ulrich Meyer, das Material vernichten müssen. Es einfach in einem Koffer zu lagern, ist mehr als saublöd. In einem Koffer kann er zwar Geld aus/für schwarze Kassen bunkern, ist bei Politikern ja nicht unüblich, aber auf gar keinen Fall KiPo.

    Wie Tauss selber bemerkte, wird “mehr als nur Geruch hängen” bleiben, woraus man schließen kann, das ihm durchaus die Brisanz des behaltenen Materials bewußt war. Er hat einfach sehr sehr blauäugig und dumm gehandelt, was er wohl jetzt, wo es zu spät ist, auch selber einsieht.

    Unabhängig davon wie dumm er gehandelt hat, die zeitliche Abfolge des ganzen Vorganges ist sehr dubios. Für mich sieht es so aus, als ob da jemand nur auf den “richtigen” Zeitpunkt gewartet hat, um einen Gegenspieler in Sachen Internet-Sperre aus dem Weg zu räumen – was durch Tauss’ Mithilfe auch Erfolg hatte.

  3. Ich bin ja auch sehr vergesslich, aber warum bitte stellt er denn Ermittlungen auf eigene Faust an? Also warum gibt es keine Mitarbeiter, mit denen er zusammen ermittelt? Ein Bundestagsabgeordneter hat doch einen Mitarbeiterstab und ist kein Einzelkämpfer?!

  4. Gute Frage… die uns Herr Tauss wohl nicht wirklich glaubhaft beantworten kann. Alles sehr sonderbar was er da (angeblich) getan hat und was nicht.

    Ich kenne ihn nicht, ist mir im TV auch noch nie irgendwo aufgefallen. Wollte er vielleicht mal den Helden spielen? – im Alleingang KiPo-Ringe ausheben?

    Wenn er noch weitere Kontakte zu der Szene hatte, dann wird das früher oder später auch rauskommen. So wie der Mensch in Bremerhaven aufgefallen ist und ihn belastet hat, werden evtl. noch mehr Kontakte und Fakten ausgegraben werden.

    Seine Stellungnahme für die Presse finde ich nicht wirklich 100%tig glaubwürdig, die noch weitere Fragen aufwirft. Entweder sagt er nicht die volle Wahrheit oder er ist wirklich so naiv wie er sich gibt – vielleicht auch beides.

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