Beiträge vom 12. März 2009

Tauss: “Ich habe Mist gebaut.”

Donnerstag, 12. März 2009, 9:15 Uhr | Autor:

Ja: Ich habe Mist gebaut. Ich habe mich – eventuell unter Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften – in einen stinkenden Schweinestall begeben, um ihn auszumisten. Mir ist klar, wenn ich da wieder herauskomme, bleibt an mir mehr als nur Geruch hängen.

Stellungnahme des Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss zu den Ermittlungen der
Staatsanwaltschaft Karlsruhe vor der Presse am 11.3.2009
” (tauss.de / PDF)

Am Donnerstag wurde ich unmittelbar vor Beginn einer Sitzung, die ausgerechnet den Kampf gegen Kinderpornographie zum Inhalt hatte, von einem Kollegen in „ernster Angelegenheit“ vor die Tür gebeten. Dort standen Vertreter der Staatsanwaltschaft und der Karlsruher Polizei, die mich in einen Raum begleiteten, in dem sich bereits weitere Personen, darunter Polizisten und Mitarbeiter der Bundestagsverwaltung befanden. In diesem Umfeld begann eine erste „Befragung“. Vor mehr als einem Dutzend mir Großteils unbekannten Menschen, wurde ich mit dem Vorwurf des Besitzes von Kinderpornographie konfrontiert. Zur selben Zeit befanden sich bereits offensichtlich vollständig informierte Kamerateams und Journalisten an den Eingängen unseres Bürogebäudes.

Ich schildere dies so ausführlich, weil ich jetzt zum vermutlich einzigen etwas heiteren Punkt dieses Pressegesprächs komme. Zu dieser von mir geschilderten Situation erklärte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Karlsruhe, Oberstaatsanwalt Rüdiger Rehring, nach Presseberichten wie folgt: „Wir haben uns im Vorfeld die Köpfe zerbrochen, wie wir möglichst unauffällig Kontakt zu Herrn Tauss aufnehmen. Wir sind so zurückhaltend wie möglich vorgegangen.“

Auf 8 Seiten schildert Herr Tauss wie er zu dem Material gekommen ist, aber leider nicht warum er es behalten hat und leider auch nicht, warum er den Ermittlungsbehörden keine Hinweise zu seinen Recherchen und zu “Sascha (…) der mich nun belastet” gegeben hat.

Über meine Erkenntnisse berichtete ich in der Folge immer wieder im politischen und öffentlichen Raum im Detail und aller Ausführlichkeit. Denn ich habe dabei in der Überzeugung gehandelt, als zuständiger Fachpolitiker im Bundestag zu solchen Recherchen berechtigt gewesen zu sein und mich dabei auch im Rahmen des nach § 184 b Absatz 5 StGB Erlaubten verhalten zu haben.

(5) Die Absätze 2 und 4 gelten nicht für Handlungen, die ausschließlich der Erfüllung rechtmäßiger dienstlicher oder beruflicher Pflichten dienen.

Quelle: gesetze-im-internet.de

Als “Lebensversicherungskaufmann” (Biographie / bundestag.de) hätte Herr Tauss sich evtl. vorher juristischen Rat einholen sollen. Ich kann mir nicht vorstellen das der Besitz von KiPo zu den dienstlichen oder beruflichen Pflichten eines Bundestagsabgeordneten zählt.

Thema: Politik | 5 Kommentare