Beiträge vom 20. Januar 2008

ja, sicher! ja, sicher?! sicher nicht! nicht sicher!

Sonntag, 20. Januar 2008, 16:58 Uhr | Autor: ich

“Fragen und Antworten zum Thema Online-Durchsuchungen” (BMI)

“Bevor eine Online-Durchsuchung durch Beamte des Bundeskriminalamts (BKA) durchgeführt wird, prüft ein unabhängiger Richter grundsätzlich, ob diese Durchsuchung auf einem PC einer Privatperson oder in einer Firma durchgeführt werden darf.”

Ich hoffe doch das alle Richter unabhängig sind!?

So wie dieser hier…

“E-Mail-Adresse gekapert – Hausdurchsuchung” (law blog)

Weil irgendjemand mit meiner E-Mail-Adresse eine Dienstleistung bestellt muß ich mit einer Hausdurchsuchung rechnen? Da waren wohl die Synapsen im Richterhirn unabhängig von dem Resthirn. Oder haben die Polizisten den Durchsuchungsbeschluss, wegen Gefahr im Verzug, kurzerhand selber verfasst?


Weiter in der Bundestrojaner-FAQ:

“Der ordnungsmäßige Umgang mit den dabei anfallenden Daten durch die Sicherheitsbehörden ist gewährleistet.”

Ja sicher… glaube ich sofort!

“Schwachstelle in Such-Seite des Bundeskriminalamts” (heise)

Aus dem Google-Cache:

“Navigieren innerhalb von InfoDOK:

Auf eine lückenlose Benutzerführung innerhalb der Anwendung wurde verzichtet.”

Ja, das haben wir gemerkt das da Lücken drin waren. ;O)

Das BKA hat noch nie was von SQL-Injection gehört? Bidde?!

Wer schreibt den solch verquarstes Zeug… “Zu den jeweiligen Einzeltreffern gelangen Sie mit einem Einfachklick auf den Projekttitel in der Treffersynopse.”… und was war jetzt doch gleich nochmal eine Synopse? “Ein Treffer ergibt sich, wenn mindestens ein Suchbegriff gefunden wurde.”… ja, ok, muß man dazuschreiben, in anderen Suchmaschienen gibt es immer ein Ergebnis, und wenn’s nur Werbung ist. :O)

InfoDOK war wohl primär für Fachidioten und DAUs gedacht, die Browser nicht von Brause unterscheiden können.

Bundesministerin der Justiz Brigitte Zypries: “Browser – was sind denn jetzt nochmal Browser?” JA! Das ist die Gleiche die die Vorratsdatenspeicherung will!

“Zugriffe: 7722″ Wie lange gab es diese InfoDOK-Suchmaschine?


Noch etwas aus der Bundestrojaner-FAQ:

“Die gewonnenen Daten werden dabei ggfs. unter Zuhilfenahme technischer Auswertungs-Instrumente (sog. “Tools”) vorselektiert, so dass für die manuelle Analyse ein überschaubarer Datenbestand verbleibt.”

“Tools” == “technische Auswertungs-Instrumente”? Nunja, die BKA-Praktikanten… ;O)


“Die Online-Durchsuchung dient ausschließlich dazu, Terroristen zu bekämpfen und ihre Anschlags-Pläne zu entdecken.”

Die Terroristen lachen sich tod wenn die hören das BKA ist hinter ihnen her. Da muß man nur am Anfang einer Mail »’ OR ‘user’='w.schaeuble –« schreiben und schon beachtet der Trojaner den Rest der Mail nicht mehr. ;O)

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Spammer in Hessen

Sonntag, 20. Januar 2008, 13:23 Uhr | Autor: ich

Es wird knapp für Roland Pinocchio Koch. Nun läßt er schon Lehrer, Eltern und Schüler zuspammen.

“Wahlwerbung über das Schulamt: CDU soll interne Daten missbraucht haben” (FR)

“CDU-Pressesprecher Jürg Kilian sagte, ein Mitarbeiter der Partei habe die Adressen der Schulen aus dem Internet zusammengetragen.”

“CDU Hessen soll interne Schulamtsdaten für Wahlwerbung genutzt haben” (heise)

“CDU-Generalsekretär Michael Boddenberg wies den Bericht (der FR) als “schlicht falsch” zurück. “Die von uns verwendeten Daten sind allesamt im Internet frei zugänglich”, versicherte er am heutigen Samstag in einer Mitteilung.”

Münchner Landgericht:

“Urteil: Spam-Wahlwerbung ist nicht legal” (call-magazin)

Amtsgericht Rostock:

“E-Cards im Wahlkampf” (jurpc)

Aus dem rostocker Urteil:

“Der Antragsgegnerin wird untersagt dem Antragssteller unter dessen E-Mail-Adresse ***@***.*** Werbung im Wege der E-Mail zu senden oder an solchen Sendungen mitzuwirken; es sei denn das Einverständnis des Antragsstellers liegt vor oder ist zumindest zu vermuten.

Der Antragsgegnerin wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld bis zu 250.000,- Euro, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, sowie Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu vollziehen an ihrem Generalsekretär, angedroht.”

Den Hessen-Spam kann man hier als PDF runterladen.

Am Ende der ersten Seite ist auch die Kontoverbindung der CDU Hessen zu finden, da sollte das Gericht mal gleich pro versandte E-Mail 250.000 € abbuchen. Aber nee die CDU Hessen hat ja nur das bisl aus den “jüdischen Vermächtnissen“, da muß der Boddenberg dann wohl für ein paar Jahrhunderte in den Knast, das wird lustig… ;O)

…leider ging es in dem rostocker Urteil nur um die Bundes CDU. :O(

Dieser Vorgang zeigt mal wieder sehr deutlich wie wenig die Politiker von unserer Netzwelt verstehen. Sie verstehen wahrscheinlich gar nicht warum wir so sensibel auf Spam reagieren – unabhängig davon ob uns nun blaue Pillen oder schwarzer Dreck angeboten wird.

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