6 Promille sind zu wenig
Dienstag, 17. Juli 2007, 18:38 Uhr | Autor: ich
“Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig” (Neue Richtervereinigung)
Aus der “Stellungnahme zum Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG” (44 Seiten, PDF)
“Nach einer Studie des Bundeskriminalamts (1) vom November 2005 konnten in den letzten Jahren 381 Straftaten wegen fehlender Telekommunikationsdaten nicht aufgeklärt werden, vor allem in den Bereichen Internetbetrug, Austausch von Kinderpornografie und Diebstahl. Die 381 Fälle beziehen sich auf einen Zeitraum von mehreren Jahren, konnten teilweise auch auf anderem Wege aufgeklärt werden und hätten selbst mit einer sechsmonatigen Vorratsdatenspeicherung teilweise nicht aufgeklärt werden können. Vor allem machen diese 381 Fälle nur 0,01% der 2,8 Mio. Straftaten aus, die laut Kriminalstatistik Jahr für Jahr nicht aufgeklärt werden können.
Stellt man sich die 2,8 Mio. jährlich nicht aufklärbarer Straftaten zur besseren Veranschaulichung als eine mit Wasser gefällte Literflasche vor, so entsprechen die Fülle fehlender Verkehrsdaten gerade einmal der Menge eines Wassertropfens. Auf diese Weise kann der “Durst” nach verbesserter Strafverfolgung nicht gelöscht werden. Eine Vorratsdatenspeicherung käme dem sprichwärtlichen Tropfen auf den heißen Stein gleich. Schon jetzt ist die Aufklärungsquote im Bereich mittels Telekommunikation begangener Straftaten den einschlägigen Statistiken zufolge nicht niedriger, sondern höher als im Durchschnitt (55%). In den Bereichen Internetbetrug und Softwarepiraterie liegt die Aufklärungsquote etwa bei über 80%. Eine Vorratsdatenspeicherung würde die durchschnittliche Aufklärungsquote von bisher 55% im besten Fall auf 55,006% erhöhen.”
381 zusätzlich aufgeklärte Straftaten können nun wirklich nicht als Rechtfertigung herhalten, um
- 39,2 Mio. Internetnutzer und deren Surfgewohnheiten (nonliner)
- 85,3 Mio. Handys (Bitkom)
- 54,9 Mio. Festnetzanschlüsse (ecin)
- 74,9 Mio. E-Mail-Adressen (Bundesnetzagentur)
- 25 Mrd. SMS (heise)
- xx Mrd. E-Mails
- …
zu überwachen.
6 Promille sind einfach zu wenig, um dafür alle Grenzen zur Privatsphäre einzureißen. Ganz abgesehen davon das es auch einen gigantischen Bedarf an Speichermöglichkeit gäbe (ich sach nur Bundes(wehr)löschtage <g>) und wer oder was soll diese ganzen Daten dann intelligent miteinander verknöpfen, damit dieser Wahnsinn einen echten Nutzen hat?
(1) Leider fand ich beim BKA selber nur dies, mit dem Hinweis “Nur für den Dienstgebrauch, 127 Seiten”. Also ist das Originaldokument doch etwas umfangreicher. Das PDF was ich verlinkt habe hat nur 26 Seiten, ist wahrscheinlich eine Zusammenfassung für die öffentlichkeit und liegt auf vorratsdatenspeicherung.de. Ich will den Jungs und Mädels von vorratsdatenspeicherung.de nichts unterstellen, aber direkte Links zu Originaldokumenten finde ich glaubwärdiger.
Nochwas für die mitlesenden Schlapphüte: baut mal eine gescheite Suche in die BKA-Seite ein und einen WebDesigner braucht ihr auch, die Frames sind ja grauslich. Auf der Impressumseite habt ihr etwas rumprobiert wie man Spam vermeiden kann: Mail-Adresse kodieren oder als Grafik einbinden, aber dann habt ihr doch eine Mail-Adresse im Klartext eingebaut, in ein JavaScript… Habt ihr denn nicht verstanden was ich über Spam geschrieben habe? Soll ich mich mal bei der Abteilung “Personalgewinnung” melden? ;O)






